Rechtsprechung
KG, 03.11.2004 - 9 W 146/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksame Klagerücknahme auf Grund eines fehlenden Widerspruchs binnen zwei Wochen nach Zustellung; Ausreichender Hinweis auf die Folgen eines fehlenden Widerspruchs durch bloßen Hinweis auf § 269 Absatz 2 Satz 4 Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Gericht; Möglichkeit des ...
- Judicialis
ZPO § 269 Abs. 2 Satz 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269 Abs. 2 Satz 4
Hinweispflicht auf Folgen der Fristversäumung bei Zustellung einer Klagerücknahme an Beklagten (§ 269 Abs. 2 Satz 4 ZPO )
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.09.2004 - 31 O 574/03
- KG, 02.11.2004 - 9 W 146/04
- KG, 03.11.2004 - 9 W 146/04